Koalition stimmt Änderungen der Gebührensatzungen für Kitas und Krippen zu

Koalition stimmt Änderungen der Gebührensatzungen für Kitas und Krippen zu

Koalition stimmt Änderungen der Gebührensatzungen für Kitas und Krippen zu

Die Stadtverordnetenversammlung hatte in ihrer Sitzung am 18. Juli unpopuläre Entscheidungen zur Änderung der Gebührensatzungen für Kitas und Krippen zu treffen. 

Bereits 2018 hatte das Parlament einstimmig die Abschaffung der Betreuungsgebühren für den Ganztag im Bereich der Kindergärten beschlossen. Seitdem wurde das Betreuungsangebot stetig ausgebaut, um der wachsenden Nachfrage aus der Bevölkerung gerecht zu werden, zuletzt durch die Inbetriebnahme der Kinderkrippe und Kindertagesstätte Dieter J. Keil in Georgenhausen. 

In 2018 umfasste der Zuschussbedarf für die Ü3-Betreuung alleine rund 1,7 Mio. Euro bei einem ausgeglichenen Gesamthaushalt. Bis 2024 steigt dieser voraussichtlich auf über 3 Mio. Euro, ein Anstieg um über 75 %. Durch die aktuell defizitäre Haushaltslage, die u. a. auf den Kostenanstieg im Bereich der Energiekosten, die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst sowie auf den enormen Anstieg der Kreis- und Schulumlage des Landkreises zurückzuführen ist, müssen Konsolidierungsmaßnahmen ergriffen werden, um den Fehlbetrag zu reduzieren. 

In diesem Zusammenhang wurde dem Magistrat im Rahmen der Haushaltsgenehmigung für das Jahr 2023 bereits deutlich von den Aufsichtsbehörden signalisiert, dass die Bereitstellung von komplett gebührenfreien Kindergartenplätzen zu überdenken sei. 

 

„Von allen Seiten wird berechtigter Weise der Wunsch nach kostenfreier Kinderbetreuung geäußert. Eine Kommune wie Reinheim kann dies aber nicht alleine aus den ihr zur Verfügung stehenden Mittel finanzieren, was sich in der aktuellen Haushaltslage deutlich zeigt. Hier ist das Land gefragt, deutlich mehr Geld bereit zu stellen. In einem Bereich, der per Gesetz gebührenfinanziert sein muss, kann nicht weiter das komplette Defizit aus den Allgemeinsteuern gedeckt werden“, äußert sich Vera Schmidt, Fraktionsvorsitzende der SPD zu den Beschlüssen. „Die nun beschlossene Wiedereinführung der Gebühren erfolgt jedoch aus unserer Sicht noch in einem sehr moderaten Umfang für die Betroffenen.“ 

 

„Im kommunalen Vergleich stellen wir fest, dass wir trotz des defizitären Haushalts ein vergleichbar soziales und an den Bedarfen der Reinheimer Mitbürgerinnen und Mitbürger orientiertes Betreuungskonzept vorweisen können, immer mit dem Ziel, auch weiterhin allen Kindern zeitnah einen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen", ergänzt Haras Najib, Fraktionsvorsitzender der CDU und Vorsitzender des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Jugend, Sport und Kultur. „Die komplette Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes mit seinen hohen Qualitätsstandards ist sehr kostenintensiv. Aus unserer Sicht stellen allerdings Einsparungen bei der Qualität keine Alternative zur Verminderung des Zuschussbedarfes dar.“ 

 

Die Koalition wird auch weiterhin bei all ihren Entscheidungen zur Haushaltskonsolidierung immer den Gesamthaushalt der Stadt Reinheim im Blick behalten - aus Verantwortung für alle Bürgerinnen und Bürger. 

 

„Zum aktuellen Zeitpunkt können wir noch selbst entscheiden, wie wir zukünftig wieder für ausgeglichene Haushalte sorgen können. Kommen wir unserer Verantwortung als Stadtverordnete hier nicht nach, werden wir zukünftig von höherer Stelle diktiert bekommen, wie der Haushalt auszugleichen ist. Hier kommen dann extreme Erhöhungen der Grund- und Gewerbesteuern und vor allem massive Abplanungen von freiwilligen Leistungen, wie z. B. der Vereinsförderung oder des Schwimmbades ins Spiel. Mit dem Hintergrund, dass wir für unsere defizitäre Haushaltslage nicht verantwortlich sind, da diese nicht auf Beschlüsse des Parlaments zurückzuführen sind, sind solche Entscheidungen für uns extrem bitter. Wir machen uns keine dieser unpopulären Entscheidungen leicht, dennoch sind wir bereit, auch hier Verantwortung zu tragen“, äußert sich Vera Schmidt abschließend. 

 

Ab dem 1. August 2023 betragen die Gebühren für die Betreuung im Kindergarten bis 15 Uhr 25,00 Euro sowie bis 17 Uhr 50,00 Euro monatlich. Im Bereich der Kinderkrippen sind ab diesem Zeitpunkt für Geschwisterkinder 50 % der Gebühren zu zahlen.