Betreuungsgebühren für April und Mai erlassen
Haupt- und Finanzausschuss beschließt Aufhebung der Betreuungsgebühren für April und Mai
Seit Anfang März ist nichts mehr wie es bisher war: die Corona-Pandemie hat die Welt fest im Griff und stellt alle vor große Herausforderungen. Von Mitte März bis Ende April fand kein Präsenzunterricht mehr in den Schulen statt, die Kindergärten und die U3-Betreuungseinrichtungen wurden geschlossen und sind es immer noch. Nur wer zu den systemrelevanten Berufsgruppen gehört, hat einen Anspruch auf Notbetreuung. Die allermeisten der Kinder war seit Wochen nicht mehr in der Schule und den Kinderbetreuungseinrichtungen.
Auch die Parlamente tagen seitdem nicht mehr. In einer Videokonferenz haben die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschuss am Dienstagabend, 19. Mai, beschlossen, die Betreuungsgebühren für die U3-Betreuung für April und Mai zu erlassen. Betreuungsgebühren zahlt nur, wer sein Kind in der Notbetreuung hat. Auch die Kosten für das Mittagessen werden in der Zeit erlassen. „Die derzeitige Situation ist eine große Belastung für alle, insbesondere aber für die Familien. Neben der Arbeit, oftmals im Homeoffice, muss seit Wochen auch noch die Kinderbetreuung organisiert werden. Das zerrt an den Nerven einiger. Viele Menschen sind aufgrund der Corona-Pandemie in Kurzarbeit und stehen somit auch vor finanziellen Schwierigkeiten. Deshalb ist es richtig und wichtig, die Eltern zumindest finanziell zu entlasten. Wir finden die Entscheidung, die Betreuungsgebühren ab April auszusetzen richtig“, erläutert die Fraktionsvorsitzende der Reinheimer SPD Vera Schmidt. Felix Schäfer, Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses ergänzt: „Wir müssen in dieser außergewöhnlichen Zeit zusammen stehen. Ich halte es für absolut richtig, die Familien in dieser Situation finanziell zu entlasten.“
Laut Landesregierung ist die sukzessive Wiederaufnahme des Betreuungsangebotes in den Kindergärten und U3-Betreuungseinrichtungen ab Anfang Juni geplant. Derzeit werden Konzepte zur Wiederaufnahme erarbeitet.